Ein Antrag auf Beurlaubung kann gestellt werden: Bis zu 2 Tagen beim Klassenlehrer, darüber hinaus bei der Schulleitung. Grundsätzlich ist vor und nach den Ferien keine Beurlaubung möglich.
Ein Antrag auf Beurlaubung kann gestellt werden: Bis zu 2 Tagen beim Klassenlehrer, darüber hinaus bei der Schulleitung. Grundsätzlich ist vor und nach den Ferien keine Beurlaubung möglich.